Impressum

Impressum

Creiss Systems GmbH Hauptstr. 28 15806 Zossen
Telefon: +49 (33769) 849799 
E-Mail: info@creiss-systems.de 
Internet: www.creiss-systems.de

Geschäftsführer: Markus Zeige

Amtsgericht: Potsdam
Registernummer: HRB 32452 P

Verantwortlich für die Website im Sinne des Medienrechts: Markus Zeige

Urheberrechte und Copyright © Creiss-Systems GmbH Alle Rechte vorbehalten. Text, Bilder, Grafiken, Sound, Animationen und Videos sowie deren Anordnung auf der Webseite unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Schutzgesetze. Der Inhalt dieser Websites darf nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Bildquellen: Ionos, Shutterstock, Fotolia, Photocase, Pexels, eigene Bilder

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Sachlicher Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Die nachstehenden Bedingungen (die "Allgemeinen Vertragsbedingungen") gelten für die Nutzung und Betriebsunterstützung von Standard-Softwareprogrammen (die "Software"), die von der CREISS SYSTEMS GmbH, nachfolgend CREISS SYSTEMS genannt, hergestellt und als Software-as-a-Service-Dienst über das Medium Internet dem Kunden bereitgestellt werden.
Gegenstand des Vertrages sind:
• die Überlassung von unter www.creiss-systems.de aufgeführten Softwareprogrammen zur Nutzung über das Internet und
• die Speicherung von Daten des Kunden auf Servern des Rechenzentrums
Individuell entwickelte Softwareprogramme sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

§ 2. Art und Umfang der Leistungen

Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch die vertraglichen Abmachungen geregelt. Der im Vertrag definierte Leistungsumfang gilt als vereinbarte Beschaffenheit. Maßgebend dafür sind:
• der definierte Leistungsumfang der im Vertrag aufgeführten Software, der in der jeweiligen Benutzerdokumentation festgelegt ist,
• die Eignung für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung,
• die im Vertrag festgelegten Bedingungen,
• die nachstehenden Bedingungen,
• allgemein angewandte technische Richtlinien und Fachnormen, insbesondere auch die internationalen Standards und Vorschläge der Internet Engineering Task Force (IETF), wie sie in den Request-for-Comments (RFC) dokumentiert sind, und des W3C (World Wide Web Consortium).
CREISS SYSTEMS sichert zu, unter den Domains, unter denen Dienstleistungen angeboten werden, keine Inhalte zur Verfügung zu stellen, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen des Kunden mit Dritten verstößt oder die diskriminierenden, rassistischen, pornographischen, gewaltverherrlichenden oder radikalen Bezug haben.

Bei Unstimmigkeiten gelten die vertraglichen Abmachungen in der vorstehenden Reihenfolge.
Weitergehende Bedingungen insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners kommen nicht zur Anwendung, auch wenn CREISS SYSTEMS diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Es gelten ausschließlich die AGB der CREISS SYSTEMS GmbH.

§ 3. Nutzungsbedingungen

3.1. Rechte des Kunden an der Software
CREISS SYSTEMS räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software im Rahmen ein. Die Bereitstellung der Software erfolgt über das Internet. Übergabepunkt für die SaaS-Leistungen ist der Router-Ausgang des von CREISS SYSTEMS genutzten Rechenzentrums zum Internet. Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und weder an Dritte weiterzugeben, noch sie in sonstiger Art und Weise Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu extrahieren bzw. nachzukonstruieren, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu vervielfältigen oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen.
Der Kunde erkennt hiermit CREISS SYSTEMS als alleinigen Lizenzgeber der Software und die damit verbundenen Urheberrechte an. CREISS SYSTEMS Rechte als alleiniger Lizenzgeber beziehen sich auch auf Erweiterungen der Software, die von CREISS SYSTEMS dem Kunden bereitgestellt werden, falls dies nicht schriftlich anderweitig geregelt ist.
Der Kunde erkennt hiermit Marke, Name und Patentrechte der CREISS SYSTEMS in Bezug auf Software und Dokumentation an. Der Kunde darf Copyright-Informationen oder sonstige ähnliche Eigentumshinweise in den Programmen und der zugehörigen Dokumentation weder entfernen, noch ändern oder anderweitig modifizieren.

3.2. Rechte des Kunden an den Daten
Die durch die Software erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten werden auf den Servern des Rechenzentrums gespeichert. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher von CREISS SYSTEMS jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht von CREISS SYSTEMS besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch elektronische Übersendung über ein Datennetz oder nach gesonderter Vereinbarung durch Übergabe von Datenträgern. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten. Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen (Auskunft, Verwendung, Berichtigung, Sperrung, Löschung) liegt beim Kunden.

3.3. Zuwiderhandlung gegen die Nutzungsbedingungen
Bei Zuwiderhandlungen gegen die genannten Nutzungsbedingungen ist CREISS SYSTEMS berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. CREISS SYSTEMS behält sich in diesem Fall zusätzlich die Geltendmachung der sich aus der vertragswidrigen Handlung ergebenden Schadensersatzansprüche gegen den Kunden vor.

3.4. Vertragsdauer und Kündigung
Die Mindestlaufzeit für die Bereitstellung des SaaS-Dienstes beträgt 1 Monat. Die Vertragsdauer verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Beträge werden von den zuletzt hinterlegten Lastschrift- oder Kreditkartendaten eingezogen. CREISS SYSTEMS ist ausdrücklich berechtigt, sich dazu auch Dienstleistern zu bedienen.
CREISS SYSTEMS ist berechtigt aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere bei fehlgeschlagenen Lastschriften oder Kreditkarteneinzügen.

§ 4. Wartungsbedingungen und Service Level

4.1. Weiterentwicklungen/Leistungsänderung
CREISS SYSTEMS behält sich im Zuge des technischen Fortschritts und einer Leistungsoptimierung nach Vertragsschluss Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen (z.B. durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards) vor. Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung von CREISS SYSTEMS an den Kunden erfolgen. Entstehen für den Kunden durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile, so steht diesem das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zum Änderungstermin zu. Die Kündigung muss durch den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderung erfolgen.
Bei Bereitstellung neuer Versionen der Software räumt CREISS SYSTEMS dem Kunden die in Abschnitt 3 aufgeführten Rechte entsprechend auch für die jeweilige neue Version ein.

4.2. Systembetrieb
CREISS SYSTEMS stellt sicher, dass die bereitgestellte Software in für die Anforderungen des Kunden geeigneter Umgebung und Ausprägung sowie auf für den Verwendungszweck des Kunden geeigneter Hardware betrieben wird. Hierzu zählen Anzahl und Art der Server, regelmäßige Backups, Skalierbarkeit, Stromversorgung, Klimatechnik, Firewall, Viruschecks, breitbandige Internetanbindung.
CREISS SYSTEMS führt regelmäßige Backups der Datenbestände durch. Über eine Wiederherstellungsprozedur kann CREISS SYSTEMS die Rücksicherung der Kundendaten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden durchführen.

4.3. Systemverfügbarkeit
Die Verfügbarkeit des Netzwerks des Rechenzentrums am Router-Ausgang im Internet beträgt 99% im Jahresmittel. Die Client-seitige Anbindung an das Internet liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Diese ist nicht Bestandteil des SaaS-Leistungsumfangs. Die Ausfallzeit wird in vollen Minuten ermittelt und errechnet sich aus der Summe der Entstörungszeiten pro Jahr. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiträume, die CREISS SYSTEMS als sogenannte Wartungsfenster zur Optimierung und Leistungssteigerung kennzeichnet sowie Zeitverlust bei der Störungsbeseitigung durch Gründe, die nicht durch CREISS SYSTEMS zu vertreten sind und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt.

4.4. Störungen der Systemverfügbarkeit
Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. Vor der Störungsmeldung hat der Kunde seinen Verantwortungsbereich zu überprüfen. Bei Störungsmeldungen, die innerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung innerhalb von zwei Stunden. Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Werktag. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.

§ 5. Gewährleistung

Es ist nach dem Stand der Technik nicht möglich, Fehler in Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. CREISS SYSTEMS gewährleistet jedoch, dass die Software grundsätzlich einsetzbar ist. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr.
Fehler in der Software werden innerhalb angemessener Frist unentgeltlich von CREISS SYSTEMS beseitigt. Voraussetzung für diesen Fehlerbeseitigungsanspruch ist, dass der Fehler reproduzierbar ist. CREISS SYSTEMS kann zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht nach eigener Wahl entweder nachbessern oder Ersatz liefern. Insbesondere kann CREISS SYSTEMS zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht dem Kunden eine neue Version der Software zur Verfügung stellen. Einer Fehlerbeseitigung steht es gleich, wenn CREISS SYSTEMS eine alternative Lösung zur fehlerhaften Funktion liefert, die dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung erlaubt.
Die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Software nicht vertragsgemäß eingesetzt wird. Des Weiteren sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der im Vertrag genannten Software durchführt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Fehler nicht in kausalem Zusammenhang mit den Änderungen oder Erweiterungen stehen.
Wird ein wesentlicher Programmfehler nicht entsprechend den genannten Bedingungen von CREISS SYSTEMS behoben, kann der Kunde die Minderung der monatlichen SaaS-Gebühr verlangen. Das gleiche Recht hat CREISS SYSTEMS, wenn die Herstellung der Fehlerkorrektur mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist. Wenn sich im Laufe der Fehlerbeseitigung herausstellt, dass die Probleme auf Bedienungsfehler oder unsachgemäße Nutzung des Kunden zurückzuführen sind, kann CREISS SYSTEMS eine angemessene Vergütung für den entstandenen Aufwand verlangen.
CREISS SYSTEMS gewährleistet nicht die Erfüllung der individuellen Anforderungen des Kunden durch die im Vertrag genannte Software. Dies gilt insbesondere für die Nichterreichung des angestrebten wirtschaftlichen Erfolges. Gewährleistungsansprüche gegen CREISS SYSTEMS stehen lediglich dem unmittelbaren Kunden zu und können nicht abgetreten werden.
CREISS SYSTEMS sichert zu, Inhaber bzw. Nutzungsberechtigter von Domains zu sein, über die Dienstleistungen angeboten werden.
CREISS SYSTEMS sichert zu, in Bezug auf die Domains keine Abmahnungen wegen kennzeichenrechtlicher Kollisionen erhalten und auch nicht auf andere Weise Kenntnis von der Geltendmachung von Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen gegen die Domains wegen kennzeichenrechtlicher Kollisionen erlangt zu haben.
Von der Richtigkeit vorgenannter Zusicherungen abgesehen ist jede Gewährleistung für Rechtsmängel ausgeschlossen.

§ 6. Haftungsbeschränkung

In jedem Falle ist die vertragliche wie deliktische Haftung von CREISS SYSTEMS außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Personen-, Vermögens-, Sach-, Tätigkeits-, und Datenverlustschäden auf die Höhe des Stammkapitals beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internet, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst wird von CREISS SYSTEMS keine Haftung übernommen. Für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde Passwörter oder Benutzerkennungen an Nichtberechtigte weitergibt, übernimmt CREISS SYSTEMS keine Haftung.
Der Kunde stellt CREISS SYSTEMS von sämtlichen Ansprüchen, die aus der vom Kunden zu vertretenden Verletzung von geltendem Recht bzw. von Rechten Dritter resultieren, frei. Diese Verpflichtung umfasst auch die Freistellung von etwaigen Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten).

§ 7. Vergütung

Für die SaaS-Leistungen wird eine in einer separaten Vergütungsvereinbarung, die Bestandteil dieses Vertrages ist, vereinbarte monatliche Gebühr berechnet. Die anfallenden Gebühren werden über einen Zeitraum im Voraus in Rechnung gestellt.

§ 8. Zahlungsbedingungen

Zahlungen erfolgen per Lastschrift oder Kreditkartenclearing. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist können im Verzugsfalle Leistungen eingeschränkt werden.
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber CREISS SYSTEMS mit Forderungen aufzurechnen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder von CREISS SYSTEMS schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.

§ 9. Vertraulichkeit, Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die im Rahmen des Vertragsgegenstandes gewonnenen Erkenntnisse - insbesondere technische oder wirtschaftliche Daten sowie sonstige Kenntnisse – geheim zu halten und sie ausschließlich für die Zwecke des Gegenstands des Vertrages zu verwenden.
Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne unberechtigtes Zutun oder Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich zugänglich werden oder aufgrund richterlicher Anordnung oder eines Gesetzes zugänglich gemacht werden müssen. Im Falle von Supportunterstützung bei Problemen des Kunden kann es notwendig werden, auf Datensätze des Kunden zuzugreifen. Der Zugriff kann über ein Webmeeting mit dem Kunden erfolgen oder per Datenbankanalyse. Dieser Zugriff ist auf den Zeitraum der jeweiligen Supportmaßnahme begrenzt.
Sofern im Rahmen des Vertragsgegenstandes personenbezogene Daten verarbeitet werden müssen, werden CREISS SYSTEMS und der Kunde die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einhalten.
CREISS SYSTEMS weist den Kunden gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darauf hin, dass Daten des Kunden gespeichert werden.

§ 10. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Sitz der CREISS SYSTEMS. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Vertrag, seine Ergänzungen und Änderungen sowie Änderungen der Form bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt, wenn eine Vertragslücke offenbar werden sollte.
Künftige Aktualisierungen dieser allgemeinen Vertragsbedingungen werden auf der Webseite der CREISS SYSTEMS veröffentlicht. Sie gelten vom Kunden als akzeptiert, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach ihrer Veröffentlichung schriftlich widerspricht.
Share by: